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Schulische Curriculumsarbeit

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Seit Sommer 2020 ist das Berufliche Gymnasium - Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik doppelqualifizierend. Dazu wurden die Rahmenrichtlinien für das Profilfach Pädagogik-Psychologie erneuert, die mit dem Schuljahr 2020/21 umzusetzen sind. Das bedeutet, dass neben dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife der Berufsabschluss der Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin/ des Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten vergeben wird.
Weiterhin Bestand haben die Rahmenrichtlinien für das Fach Praxis im Fachgymnasium (August 2009).

Für die Schulen bedeutet dies, dass sie in ihrer schulischen Curriculumsarbeit diese Besonderheit neu denken und in der Ausgestaltung des schulischen Curriculums berücksichtigen müssen. Um Schulen dabei zu unterstützen, sowohl der wissenschaftspropädeutischen Ausrichtung des Bildungsgangs gerecht zu werden, als auch den Erwerb der beruflichen Handlungskompetenz der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen, werden im Folgenden exemplarische Lernsituationen für das Fach Pädagogik-Psychologie als auch das Fach Praxis vorgestellt. Diese erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern zeigen exemplarisch auf, wie die Neuausrichtung des Bildungsgangs curricular gedacht und gestaltet werden kann.

Die exemplarischen Lernsituationen sind vor allem dem Lerngebiet 1 „Bildung und Erziehung im Kindesalter beurteilen“ und dem Lerngebiet 2 „Entwicklungsprozesse von Kindern begleiten“ und damit der Einführungsphase zugeordnet. Begründet ist dies darin, dass sich das Betriebspraktikum mit den abzuleistenden 160 Stunden aufgrund der Schulorganisation gut in die Einführungsphase integrieren lässt und die beiden Lerngebiete einen klaren thematischen Bezug zu den Tätigkeiten einer sozialpädagogischen Assistenzkraft aufweisen.

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