Im Hinblick auf die praktischen Ausbildungsanteile spielt das verpflichtende Betriebspraktikum eine zentrale Rolle. Es umfasst insgesamt 160 Zeitstunden und ist in einer Kindertageseinrichtung (0 bis 10 Jahre) durchzuführen.
Mit Kindertageseinrichtungen sind in der Regel gemeint:
Das Betriebspraktikum kann in Jahrgang 11 oder 12 in Blockform oder als Tagespraxis organisiert werden, wobei sich bestimmte Modelle schulorganisatorisch und didaktisch anbieten. Folgende Modelle sind vor dem Hintergrund bisher gängiger Praxis an Beruflichen Gymnasien denkbar:
Das Betriebspraktikum dient dazu, die Schüler*innen beim Erwerb bzw. der Vertiefung der folgenden zentralen beruflichen Handlungskompetenzen durch die Möglichkeit eigenen pädagogischen Handelns zu unterstützen:
Im Betriebspraktikum am Lernort „Praxis“ gilt es, Theorie und Praxis zu integrieren. Dabei geht nicht einfach um die Anwendung von Kenntnissen (Theorien und Modelle sozialpädagogischen Handelns), sondern um die komplexe Fähigkeit, auf der Grundlage theoretisch fundierter Analyse eigene Handlungsansätze zu entwickeln, umzusetzen und anschließend fachlich zu reflektieren, um sie zu beurteilen. Im Vordergrund steht somit ein Handlungswissen, das sowohl auf kognitiven Wissensstrukturen als auch auf der Fähigkeit der fundierten Entwicklung eigener Handlungsstrategien in komplexen Praxissituationen beruht. Diese Lernprozesse können nur im konkreten Kontext pädagogischer Praxiseinrichtungen erfolgen.
Die Planung, Organisation und Durchführung des Betriebspraktikums bedeutet für den Aufbau und die Abläufe an einem Beruflichen Gymnasium eine große Herausforderung, vor allem wenn das jeweilige BG mehrere Schwerpunkte (Wirtschaft, Technik etc.) umfasst.
Die Planung und Durchführung des Betriebspraktikums ist in die Struktur der Doppelqualifizierung eingebunden. Somit sind berufsbezogene Praxiserfahrungen Ausgangspunkt und Anlass für fachtheoretische und wissenschaftspropädeutische Vertiefungen.
Die Planung, Organisation und Durchführung des Betriebspraktikums ist entsprechend in die didaktische Jahresplanung des Beruflichen Gymnasiums einzubinden, insbesondere im Hinblick auf eine sinnvolle Verknüpfung mit den jeweiligen Inhalten/Lernsituationen in dem Profilfach Pädagogik-Psychologie und dem Profilfach Praxis.
Eine zentrale Bedeutung hat hierbei der obligatorische Praxisbesuch der betreuenden Lehrkraft in der Praxis, in dessen Mittelpunkt Planung, Durchführung und Reflexion eines Bildungsangebotes stehen.
Die Schülerin bzw. der Schüler im Betriebspraktikum muss von einer erfahrenen sozialpädagogischen Fachkraft (Erzieherin oder Erzieher bzw. mindestens gleichwertiger Berufsabschluss) in der Praxiseinrichtung als Praxismentorin bzw. Praxismentor begleitet werden.