Die konkrete Arbeit am schulischen Curriculum hat gemäß SchuCu-BBS zu erfolgen. Hierzu gehört eine didaktisch-methodische Planung, die Lernsituationen umfasst und zugleich Konzepte für die Praxisanteile. Diese sind didaktisch zu vernetzen mit der Intension, beide Zielsetzungen der Doppelqualifizierung des Berufliche Gymnasium - Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik zu gewährleisten: Studierfähigkeit und Berufsabschluss.
Bezogen auf den Unterricht sind hierbei die Profilfächer Pädagogik/Psychologie und Praxis in den Blick zu nehmen. Das Fach Praxis hat hierbei eine gewisse Scharnierfunktion. Denn es gehört ebenfalls zu den Praxisanteilen der Doppelqualifizierung. Hier werden wichtige theoretische und didaktische Grundlagen der beruflichen Handlungskompetenz gelegt.
Die Lernsituationen des Faches Pädagogik/Psychologie sind so zu entwickeln, dass sie die erforderliche fachliche Basis für das berufliche Handeln und dessen Reflexion vermitteln. Dabei ist eine wissenschaftspropädeutische Perspektive in der theoretischen Auseinandersetzung zu berücksichtigen. In den Lernsituationen des Faches Praxis steht der Kompetenzerwerb bezogen auf das konkrete berufliche Handeln im Vordergrund. Beide Unterrichtsfächer sind in der Vor- und Nachbereitung vor allem des Betriebspraktikums miteinander zu vernetzen. Um dies beispielhaft zu konkretisieren, werden didaktische Themenverbünde zur Orientierung für die schulische Curriculumsarbeit zur Verfügung gestellt.
Bezogen auf die Praxisanteile, insbesondere das Betriebspraktikum, kann eine Orientierung am Leitfaden für die praktische Ausbildung hilfreich sein. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass die Praxisanteile im Rahmen des beruflichen Gymnasiums zu einem gleichwertigen Berufsabschluss führt, aber aufgrund der spezifischen didaktischen Grundsätze und der Zugrundelegung der beiden dargestellte Maxime eine eigene Gestaltung erfährt, die nicht mit den Kompetenzerwerbsprozessen der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent verwechselt werden darf.