Die rechtlichen Grundlagen zur Doppelqualifizierung im Beruflichen Gymnasium - Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik finden sich in unterschiedlichen Ordnungsmitteln wieder. Wichtige Vorgaben finden sich im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG), den Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS) sowie in den Rahmenrichtlinien für das Profilfach Pädagogik-Psychologie im Beruflichen Gymnasium – Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik (RRL).
Diese rechtlichen Grundlagen werden laufend angepasst und müssen von den Schulen regelmäßig angeschaut und zur Grundlage der schulischen Curriculumsarbeit gemacht werden.