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Studierfähigkeit und Berufsausbildung

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Das Ziel des Beruflichen Gymnasiums besteht weiterhin darin, die Studierfähigkeit zu erwerben. Dies verlangt eine Orientierung der Lehr-/Lernprozesse an den Prinzipien von Wissenschaft. Wissenschaftsprinzipien bedeuten in diesem Zusammenhang u. a. komplexe theoretische Erkenntnisse nachzuvollziehen, vielschichtige Zusammenhänge zu durchschauen, zu ordnen und verständlich darzustellen. 

Daneben tritt seit 2020 neu der Erwerb des Berufsabschlusses Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent, der zur Tätigkeit als Zweitkraft in Kindertageseinrichtungen (0-10 Jahre) befähigt. Damit sind Einrichtungen wie Krippe, Kindergarten, Hort und Ganztagsbetreuung in der Grundschule gemeint. In den Gruppen dieser Einrichtungen übernehmen sie Teilverantwortung und sind auf die enge Zusammenarbeit mit Erzieherinnen/Erziehern bzw. pädagogischen Fachkräften angewiesen.

Die wissenschaftsorientierte Theorieauseinandersetzung, die vor allem im Profilfach Pädagogik-Psychologie erfolgt, ist mit den Praxisanteilen der Doppelqualifizierung didaktisch zu vernetzen. Beides zusammen führt zum Erwerb der beruflichen Handlungskompetenz durch eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Diese unterstützt auch die Studierfähigkeit durch die Vermittlung von Theorie und Praxis sowie der berufspraktischen Erfahrungen in den Tageseinrichtung für Kinder, in denen Teamfähigkeit, der Umgang mit Konflikten und Arbeitsorganisation zusätzlich zum Unterricht erworben werden.

Der Berufsabschluss ist in Verbindung mit dem wissenschaftspropädeutischen Unterricht zu sehen und zu gestalten. Er ist gleichwertig mit dem Berufsabschluss in der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent, kommt aber nicht gleichartig zustande.

Die Doppelqualifizierung gibt dem Beruflichen Gymnasium - Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik ein eigenes Profil. Dieses gilt es in der eigenen Schule auszugestalten.  Das geschieht durch die Erarbeitung eines schulischen Curriculums, in dem durch die Entwicklung von Lernsituationen und von Konzepten für die Praxisanteile eine auf die regionalen Gegebenheiten abgestimmte fachliche und didaktische Grundlage geschaffen wird.

Bezogen auf diese Profilbildung jeder einzelnen Schule gilt es u.a. genau zu bedenken, welche Zielgruppe bezogen auf die Praxisanteile im Betriebspraktikum, aber auch im Fach Praxis und dem Projekt ausgewählt wird. So besteht die Möglichkeit, die mittlere Kindheit (Kinder zwischen sechs und zehn) und die zugehörigen Tageseinrichtungen für Kinder wie Hort oder OGS als Schwerpunkt der Praxis zu wählen. Dies hat den Vorteil, dass die Praxisstellensuche ggf. nicht mit der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent kollidiert, die sich eher auf Kindertageseinrichtungen wie Krippe und Kindergarten richtet.

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