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Berufliche Abschlussprüfung

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Der Berufsabschluss zur staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten im Rahmen der Doppelqualifizierung im Beruflichen Gymnasium Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialpädagogik ist an die (erfolgreiche) Erfüllung einer Reihe von Vorgaben gebunden.

 

Dazu gehört u.a. der praktische Teil der beruflichen Abschlussprüfung (siehe Anlage 7 zu §33 BBS-VO), die

  1. mit der Planung, Durchführung und Reflexion der Präsentation des Projektes im Fach Praxis im zweiten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase einen praktischen Teil sowie
  2. mit einer Klausurarbeit aus dem Fach Praxis im dritten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase einen schriftlichen Teil enthält.
  3. Für die Durchführung der praktischen beruflichen Abschlussprüfung ist gemäß BBS-VO §8 (3) und (5) ein Prüfungsausschuss zu bilden.

 

Die berufliche Abschlussprüfung im Rahmen der Doppelqualifzierung am Beruflichen Gymnasium - Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik ist nicht unmittelbar vergleichbar mit den Prüfungen in der Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in. Dies gilt insbesondere für den praktischen Teil der beruflichen Abschlussprüfung. 

 

Im Folgenden finden Sie Informationen und Beispiele wie der praktische Teil und der schriftliche Teil der beruflichen Abschlussprüfung im Rahmen der Doppelqualifizierung gestaltet werden können.  

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