Die weitere Praxis:
Neben dem Betriebspraktikum und dem Fach Praxis gibt es als dritte Säule der Praxisanteile in der Doppelqualifizierung die sogenannte weitere Praxis. Diese zusätzlichen Praxiszeiten vervollständigen den Umfang des praktischen Teils der Ausbildung zur Staatlich geprüften sozialpädagogischen Assistentin / zum Staatlich geprüften sozialpädagogischen Assistenten in sozialpädagogischen Praxiseinrichtungen um 140 Stunden auf insgesamt 300 Stunden.
Nach dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife oder als Option in den Ferienzeiten während des Bildungsgangs sind diese weiteren Praxiszeiten zusätzlich zum Betriebspraktikum abzuleisten, um den Berufsabschluss zu erwerben. Der Nachweis über die Ableistung der zusätzlichen Praxiszeiten ist Voraussetzung zum Erhalt des Zertifikats über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zur Staatlich geprüften sozialpädagogischen Assistentin / zum Staatlich geprüften sozialpädagogischen Assistenten.
Die weiteren Praxiszeiten ermöglichen eine Ausweitung und Vertiefung bereits erworbener beruflicher Handlungskompetenzen sowie weiterer praktischer Erfahrungen in unterschiedlichen Praxisfeldern. Vor diesem Hintergrund gibt es auch keine weiteren Einschränkungen bei der Auswahl von Einrichtungen als Praxisort, insoweit die grundsätzlichen Standards zur Durchführung eines Praktikums gegeben sind.
Die weitere Praxis wird nicht von Lehrkräften betreut, aber begleitet. D.h. es erfolgt eine Begleitung und Beratung z.B. Auswahl möglicher Praxiseinrichtungen. Es besteht die Möglichkeit, die weitere Praxis ebenfalls in die Kompetenzerwerbsprozesse des BG zu integrieren, wenn sie etwa verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler in bestimmte Ferienzeiten gelegt werden. So lassen sich auch unterrichtliche Vor- und Nachbereitungen vornehmen und auch Aufgabenstellungen für die Praxis formulieren. Hierzu sind individuelle schulische Konzepte zu entwickeln und zugleich eine Balance zwischen den Belastungen des BG und den qualifikatorischen Zielen zu finden.